Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2018-02-20, 13 Lw 48/17

13 Lw 48/17Gericht erster Instanz20.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 13 Lw 48/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-02-20

Aktenzeichen: 13 Lw 48/17

ECLI: ECLI:DE:AGWD:2018:0220.13LW48.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Geschäftsanteile des Erblassers T. an der Gesellschaft zur Förderung der Landeskultur GmbH T1. und Umgebung – eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts G. unter HRB 1 – Bestandteil des Hofes im Sinne der Höfeordnung, eingetragen im Grundbuch von G. sind.

Die Gerichtskosten tragen die Antragsgegnerinnen zu 1) und 3) zu je 1/2 Anteil.

Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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