3 C 208/17•Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2018-08-27, 3 C 208/17
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück, 2018-08-27, 3 C 208/17
3 C 208/17Gericht erster Instanz27.08.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück — 3 C 208/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-27
Aktenzeichen: 3 C 208/17
ECLI: ECLI:DE:AGWD:2018:0827.3C208.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilabteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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