27 C 198/10•Amtsgericht Wesel, 2010-12-08, 27 C 198/10
Amtsgericht Wesel, 2010-12-08, 27 C 198/10
27 C 198/10Gericht erster Instanz08.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 27 C 198/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-12-08
Aktenzeichen: 27 C 198/10
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2010:1208.27C198.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilabteilung
Normen: §§ 138, 611 BGB
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 05.09.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte wird darüber hinausgehend verurteilt, die der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten i. H. v. 39,00 € zzgl. 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 20.10.2010 unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens zu erstatten.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
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