Amtsgericht Wesel, 2010-12-08, 27 C 198/10

27 C 198/10Gericht erster Instanz08.12.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 27 C 198/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-08

Aktenzeichen: 27 C 198/10

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2010:1208.27C198.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilabteilung

Normen: §§ 138, 611 BGB

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 05.09.2010 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird darüber hinausgehend verurteilt, die der Klägerin entstandenen vorgerichtlichen Anwaltskosten i. H. v. 39,00 € zzgl. 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz darauf seit dem 20.10.2010 unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens zu erstatten.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

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