32 F 20/12•Amtsgericht Wesel, 2012-03-12, 32 F 20/12
Amtsgericht Wesel, 2012-03-12, 32 F 20/12
32 F 20/12Gericht erster Instanz12.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 32 F 20/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-12
Aktenzeichen: 32 F 20/12
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2012:0312.32F20.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familienrichter
Normen: KErzG § 3 Abs. 2
Tenor
Die Entscheidung des Vormundes V, geb. am 00.00.0000, an der katholischen Taufe und Erstkommunion teilnehmen zu lassen, wird genehmigt.
Gerichtskosten werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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