Amtsgericht Wesel, 2014-07-25, 26 C 376/12

26 C 376/12Gericht erster Instanz25.07.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 26 C 376/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-07-25

Aktenzeichen: 26 C 376/12

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2014:0725.26C376.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Das klageabweisende Versäumnisurteil vom 25.6.2014 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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