Amtsgericht Wesel, 2016-06-22, 26 C 127/15

26 C 127/15Gericht erster Instanz22.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 26 C 127/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-22

Aktenzeichen: 26 C 127/15

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2016:0622.26C127.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Normen: §§ 50, 35 NachbG NRW

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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