Amtsgericht Wesel, 2016-08-30, 4 C 19/14

4 C 19/14Gericht erster Instanz30.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 4 C 19/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-30

Aktenzeichen: 4 C 19/14

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2016:0830.4C19.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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