5 C 273/15•Amtsgericht Wesel, 2017-02-16, 5 C 273/15
Amtsgericht Wesel, 2017-02-16, 5 C 273/15
5 C 273/15Gericht erster Instanz16.02.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 5 C 273/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-16
Aktenzeichen: 5 C 273/15
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2017:0216.5C273.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 1.088,74 € nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.8.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 5 € Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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