30 C 124/15•Amtsgericht Wesel, 2017-06-13, 30 C 124/15
Amtsgericht Wesel, 2017-06-13, 30 C 124/15
30 C 124/15Gericht erster Instanz13.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 30 C 124/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-13
Aktenzeichen: 30 C 124/15
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2017:0613.30C124.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
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Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 686,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2014 zu zahlen.
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Die Beklagten werden weiterhin gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 26,77 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 58% und die Beklagten zu 42%.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der jeweilige Vollstreckungsgläubiger nicht vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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