Amtsgericht Wesel, 2019-02-07, 30 C 231/18

30 C 231/18Gericht erster Instanz07.02.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Wesel — 30 C 231/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-02-07

Aktenzeichen: 30 C 231/18

ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2019:0207.30C231.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 239,80 € zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe des Smartphones Apple iPhone 6 64 GB silber (E242ch171120eo) durch den Kläger an die Beklagte.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 239,80 € festgesetzt.

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