8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18•Amtsgericht Wesel, 2019-03-12, 8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18
Amtsgericht Wesel, 2019-03-12, 8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18
8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18Gericht erster Instanz12.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-12
Aktenzeichen: 8 Ds - 597 Js 93/18 - 161/18
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2019:0312.8DS597JS93.18.161.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Jugendrichter
Normen: §§ 229, 230 StGB, 465, 472 StPO
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt.
Anerkenntnisurteil:
Der Angeklagte wird aufgrund seines Anerkenntnis verurteilt, an den Adhäsionskläger ein restliches Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 € zu zahlen.
Der Adhäsionskläger hat die Kosten des Adhäsionsverfahrens zu 95 % zu tragen.
Der Angeklagte hat die übrigen Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage zu zahlen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
§§ 229, 230 StGB, 465, 472 StPO
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