49 F 189/19•Amtsgericht Wesel, 2019-09-12, 49 F 189/19
Amtsgericht Wesel, 2019-09-12, 49 F 189/19
49 F 189/19Gericht erster Instanz12.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Wesel — 49 F 189/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-12
Aktenzeichen: 49 F 189/19
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2019:0912.49F189.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
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Die am 23.05.2019 für den Gläubiger erteilte vollstreckbare Ausfertigung zum Vergleich vom 13.08.2014 (damaliges Aktenzeichen 17 F 246/13) und die Zwangsvollstreckung aus ihr werden für unzulässig erklärt.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Gläubiger. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin selbst.
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Der Verfahrenswert wird auf 31.000,00 Euro festgesetzt.
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