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9 OWi 292/23•Amtsgericht Wesel, 2024-05-14, 9 OWi 292/23
9 OWi 292/23Gericht erster Instanz14.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-14
Aktenzeichen: 9 OWi 292/23
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2024:0514.9OWI292.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Bußgeldrichter
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 445,00 € verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene(§§ 41, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
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