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BL-1024-4•Amtsgericht Wesel, 2025-01-15, BL-1024-4
BL-1024-4Gericht erster Instanz15.01.2025
Entscheidungsdatum: 2025-01-15
Aktenzeichen: BL-1024-4
ECLI: ECLI:DE:AGWES1:2025:0115.BL1024.4.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Grundbuchrechtspflegerin
wird ein Zwangsgeld von
500,00 EUR
festgesetzt, weil er die Anordnung vom 24.07.2020 trotz Erinnerung am 12.6.2024 und 3.7.2024 nicht befolgt und die Grundbuchberichtigung unter Vorlage der angeforderten Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist beantragt hat. Zugleich werden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt (§ 35 FamFG).
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