12 C 365/08•Amtsgericht Rheinberg, 2009-08-31, 12 C 365/08
Amtsgericht Rheinberg, 2009-08-31, 12 C 365/08
12 C 365/08Gericht erster Instanz31.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinberg — 12 C 365/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-31
Aktenzeichen: 12 C 365/08
ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2009:0831.12C365.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilabteilung
Normen: BGB § 546 Abs. 1; BGB § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.