13 C 157/10•Amtsgericht Rheinberg, 2011-06-20, 13 C 157/10
Amtsgericht Rheinberg, 2011-06-20, 13 C 157/10
13 C 157/10Gericht erster Instanz20.06.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Rheinberg — 13 C 157/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-06-20
Aktenzeichen: 13 C 157/10
ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2011:0620.13C157.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilabteilung
Normen: StVO §§ 5, 9
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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