Amtsgericht Rheinberg, 2019-06-26, 18 Lw 60/18

18 Lw 60/18Gericht erster Instanz26.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Rheinberg — 18 Lw 60/18 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-26

Aktenzeichen: 18 Lw 60/18

ECLI: ECLI:DE:AGWES2:2019:0626.18LW60.18.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Rheinbergauf die mündliche Verhandlung vom 26.06.2019durch die Richterin am Amtsgericht S

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, die mit Landpachtvertrag vom 01.11.2013 angepachteten landwirtschaftlichen Flächen, G, Flur X, damals Flurstück X, jetzt Flurstück X, Größe 3,0959 ha, und G, Flur X, Flurstück X, Größe 4,6541 ha, zum 31.10.2019 zu räumen und unbepflanzt und frei von jeglichem Bewuchs an die Beklagte herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 12.250,00 Euro (3,5facher Jahresbetrag, OLG Saarbrücken 8 W 348/09 m. w. N.)

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