Amtsgericht Witten, 2002-05-21, 15 C 599/01

15 C 599/01Gericht erster Instanz21.05.2002

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 15 C 599/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-05-21

Aktenzeichen: 15 C 599/01

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2002:0521.15C599.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

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