15 C 417/02•Amtsgericht Witten, 2002-11-20, 15 C 417/02
Amtsgericht Witten, 2002-11-20, 15 C 417/02
15 C 417/02Gericht erster Instanz20.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 15 C 417/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-20
Aktenzeichen: 15 C 417/02
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2002:1120.15C417.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 918,09 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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