Amtsgericht Witten, 2007-08-16, 2 C 561/07

2 C 561/07Gericht erster Instanz16.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 561/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-16

Aktenzeichen: 2 C 561/07

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2007:0816.2C561.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 837,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2007 sowie 55,30 € an Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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