2 C 561/07•Amtsgericht Witten, 2007-08-16, 2 C 561/07
Amtsgericht Witten, 2007-08-16, 2 C 561/07
2 C 561/07Gericht erster Instanz16.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 561/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-16
Aktenzeichen: 2 C 561/07
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2007:0816.2C561.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 837,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.04.2007 sowie 55,30 € an Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.