Amtsgericht Witten, 2007-08-23, 2 C 553/07

2 C 553/07Gericht erster Instanz23.08.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 553/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-23

Aktenzeichen: 2 C 553/07

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2007:0823.2C553.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 814,55 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2006 sowie 70,39 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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