2 C 553/07•Amtsgericht Witten, 2007-08-23, 2 C 553/07
Amtsgericht Witten, 2007-08-23, 2 C 553/07
2 C 553/07Gericht erster Instanz23.08.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 553/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-08-23
Aktenzeichen: 2 C 553/07
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2007:0823.2C553.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 814,55 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22.11.2006 sowie 70,39 € vorgerichtliche Mahnkosten zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen eine Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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