Amtsgericht Witten, 2012-04-10, 23 F 77/12

23 F 77/12Gericht erster Instanz10.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 23 F 77/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-10

Aktenzeichen: 23 F 77/12

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2012:0410.23F77.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abtl. 23 F - Familiengericht

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Der Verfahrenswert wird auf 1.500 Euro festgesetzt.

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