Amtsgericht Witten, 2012-04-27, 23 F 78/12

23 F 78/12Gericht erster Instanz27.04.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 23 F 78/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-04-27

Aktenzeichen: 23 F 78/12

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2012:0427.23F78.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abtl. 23 F - Familiengericht

Tenor

Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Die beantragte Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegnerin wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Die beantragte Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten wird zurückgewiesen.

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