Amtsgericht Witten, 2014-08-19, 2 C 1456/13

2 C 1456/13Gericht erster Instanz19.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 1456/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-19

Aktenzeichen: 2 C 1456/13

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2014:0819.2C1456.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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