Amtsgericht Witten, 2015-06-17, 2 C 108/15

2 C 108/15Gericht erster Instanz17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 108/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 2 C 108/15

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2015:0617.2C108.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.540 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2014 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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