Amtsgericht Witten, 2016-08-18, 2 C 352/16

2 C 352/16Gericht erster Instanz18.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Witten — 2 C 352/16 — Sonstige

Entscheidungsdatum: 2016-08-18

Aktenzeichen: 2 C 352/16

ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2016:0818.2C352.16.00

Dokumenttyp: Sonstige

Spruchkörper: Abteilung 2 C

Tenor

Vergleich:

Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.

Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d

er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.