2 C 352/16•Amtsgericht Witten, 2016-08-18, 2 C 352/16
Amtsgericht Witten, 2016-08-18, 2 C 352/16
2 C 352/16Gericht erster Instanz18.08.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 352/16 — Sonstige
Entscheidungsdatum: 2016-08-18
Aktenzeichen: 2 C 352/16
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2016:0818.2C352.16.00
Dokumenttyp: Sonstige
Spruchkörper: Abteilung 2 C
Tenor
Vergleich:
Die Klägerin verpflichtet sich, an die Beklagte die Schlüsselkaution in Höhe von 130,00 € zu zahlen.
Im Übrigen sind sich die Parteien darüber einig, dass sämtliche wechselseitigen Forderungen aus dem Mietverhältnis vom 15.03.2013 über die Wohnung D-straße ## in X, 2. Obergeschoss links, insbesondere auch der Rückzahlungsanspruch der Beklagten auf die Mietkaution in Höhe von 1204,33 € sowie Schadensersatzansprüche der Klägerin wegen eines mangelhaften Zustands d
er Wohnung bei Rückgabe, erledigt sind.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin, die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
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