2 C 684/17•Amtsgericht Witten, 2018-04-12, 2 C 684/17
Amtsgericht Witten, 2018-04-12, 2 C 684/17
2 C 684/17Gericht erster Instanz12.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Witten — 2 C 684/17 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-12
Aktenzeichen: 2 C 684/17
ECLI: ECLI:DE:AGWIT:2018:0412.2C684.17.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Zivilrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Sparkasse X, S-straße ##, X, die Freigabe des Sparguthabens des Sparkontos mit der Nummer ### in Höhe von 418,88 EUR zu Gunsten des Klägers zu 2) zu erteilen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten haben die Klägerin zu 1) 50 %, der Kläger zu 2) 32 % und der Beklagte 18 % zu zahlen. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) hat der Beklagte 36 % zu tragen. Im Übrigen haben die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger zu 2) wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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