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3 Ca 2694/19•Arbeitsgericht Aachen, 2020-02-13, 3 Ca 2694/19
3 Ca 2694/19Arbeitsgericht13.02.2020
Zu den Anforderungen eines Einladungsschreibens bezüglich eines betrieblichen Eingliederungsmanagements im Hinblick auf den Datenschutz.
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 3 Ca 2694/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0213.3CA2694.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 KSchG, § 167 SGB IX
Zu den Anforderungen eines Einladungsschreibens bezüglich eines betrieblichen Eingliederungsmanagements im Hinblick auf den Datenschutz.
Das Versäumnisurteil vom 15.10.2019 wird aufrechterhalten.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.085,00 € (i. W. dreitausendfünfundachtzig Euro, Cent wie nebenstehend) EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 18.510,00 EUR.
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