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4 Ca 1425/20•Arbeitsgericht Aachen, 2020-09-29, 4 Ca 1425/20
4 Ca 1425/20Arbeitsgericht29.09.2020
Einzelfallentscheidung zum Verhältnis mehrerer Tarifverträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch einen Betriebsübergang und zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Überleitungstarifverträge
Entscheidungsdatum: 2020-09-29
Aktenzeichen: 4 Ca 1425/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2020:0929.4CA1425.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 613a BGB, Art. 3 Abs. 1 GG
Einzelfallentscheidung zum Verhältnis mehrerer Tarifverträge im Zusammenhang mit der Überleitung von Arbeitsverhältnissen durch einen Betriebsübergang und zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Überleitungstarifverträge
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 16.163,90 €.
Die Berufung wird gesondert zugelassen.
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