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6 Ca 1223/21•Arbeitsgericht Aachen, 2021-08-20, 6 Ca 1223/21
6 Ca 1223/21Arbeitsgericht20.08.2021
Zur Frage der Rechtswegzuständigkeit , wenn der Arbeitnehmer Minderheitsgesellschafter mit Sperrrminorität ist.
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 6 Ca 1223/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2021:0820.6CA1223.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 2 ArbGG
Zur Frage der Rechtswegzuständigkeit , wenn der Arbeitnehmer Minderheitsgesellschafter mit Sperrrminorität ist.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist unzulässig.
Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Aachen (Kammer für Handelssachen) verwiesen.
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