Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
8 Ca 3126/21•Arbeitsgericht Aachen, 2022-04-07, 8 Ca 3126/21
8 Ca 3126/21Arbeitsgericht07.04.2022
Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
Entscheidungsdatum: 2022-04-07
Aktenzeichen: 8 Ca 3126/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2022:0407.8CA3126.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 7 Abs. 4, 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, §§ 3, 4 Abs. 1a Satz 1 EFZG
Das Urteil behandelt einzelfallbezogenen den Umfang der Darlegungslast bei der Geltendmachung von Überstunden sowie deren Berücksichtigung bei der Berechnung der Höhe von Urlaubsabgeltung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ferner betrifft es einzelfallbezogen den Umfang der Darlegungslast bei der Behauptung, die nicht ordnungsgemäße Abrechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt sei eine vorsätzliche Pflichtverletzung im Sinne der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist.
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Streitwert: 24.254,08 EUR.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.