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3 Ca 1002/23•Arbeitsgericht Aachen, 2023-07-24, 3 Ca 1002/23
3 Ca 1002/23Arbeitsgericht24.07.2023
Einzelfallentscheidung zu dringenden dienstlichen und betrieblichen Belangen im Rahmen des Verringerungsanspruchs gemäß § 11 TVöD
Entscheidungsdatum: 2023-07-24
Aktenzeichen: 3 Ca 1002/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:0724.3CA1002.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 11 TVöD
Einzelfallentscheidung zu dringenden dienstlichen und betrieblichen Belangen im Rahmen des Verringerungsanspruchs gemäß § 11 TVöD
1. Der Beklagte wird verurteilt, der Verringerung der Wochenarbeitszeit der Klägerin von bislang 39 Stunden auf 30 Stunden ab dem 01.08.2023 zuzustimmen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte.
3. Streitwert: 12.127,29 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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