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3 Ca 1121/23•Arbeitsgericht Aachen, 2023-10-26, 3 Ca 1121/23
3 Ca 1121/23Arbeitsgericht26.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-26
Aktenzeichen: 3 Ca 1121/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:1026.3CA1121.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 106 GewO, § 280 BGB
Das Versäumnisurteil vom 14.09.2023 wird teilweise aufgehoben und die Beklagte verurteilt, die Abmahnung vom 17.03.2023 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 14.09.2023 aufrechterhalten.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert: 174.005,45 EUR.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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