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3 Ca 1217/23•Arbeitsgericht Aachen, 2023-11-09, 3 Ca 1217/23
3 Ca 1217/23Arbeitsgericht09.11.2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-09
Aktenzeichen: 3 Ca 1217/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2023:1109.3CA1217.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 22.11.2022 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Mitarbeiter in der Abteilung CRM OO weiter zu beschäftigen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Streitwert: 18.320,00 EUR.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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