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8 Ca 3212/23•Arbeitsgericht Aachen, 2024-04-02, 8 Ca 3212/23
8 Ca 3212/23Arbeitsgericht02.04.2024
Einzelfallentscheidung zum Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie und deren Berechnung in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
Entscheidungsdatum: 2024-04-02
Aktenzeichen: 8 Ca 3212/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2024:0402.8CA3212.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: Inflationsausgleichsprämie nach den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA)
Einzelfallentscheidung zum Anspruch auf eine tarifliche Inflationsausgleichsprämie und deren Berechnung in der aktiven Phase der Altersteilzeit.
1. Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von EUR 620,00 in das Wertguthaben des Klägers (§ 7b SGB IV) einzustellen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert beträgt EUR 620,00.
4. Die Berufung wird zugelassen.
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