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3 Ca 1603/24•Arbeitsgericht Aachen, 2024-10-10, 3 Ca 1603/24
3 Ca 1603/24Arbeitsgericht10.10.2024
Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung zur Pfändbarkeit von Vergütungsansprüchen
Entscheidungsdatum: 2024-10-10
Aktenzeichen: 3 Ca 1603/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGAC:2024:1010.3CA1603.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 387 BGB, § 394 BGB, § 850c ZPO
Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung zur Pfändbarkeit von Vergütungsansprüchen
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 555.97 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.06.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
3. Streitwert: 555,97 EUR.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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