2 (3) Ca 1265/99•Arbeitsgericht Arnsberg, 2000-05-18, 2 (3) Ca 1265/99
Arbeitsgericht Arnsberg, 2000-05-18, 2 (3) Ca 1265/99
2 (3) Ca 1265/99Arbeitsgericht18.05.2000
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 2 (3) Ca 1265/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-05-18
Aktenzeichen: 2 (3) Ca 1265/99
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2000:0518.2.3CA1265.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 11 Abs. 1, 3 Abs. 1 MuSchG
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 9.652,00 brutto abzüglich am 30.11.1999 gezahlter DM 1.400,00 netto zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf DM 8.252,00 festgesetzt.
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