1 Ca 511/03•Arbeitsgericht Arnsberg, 2003-11-18, 1 Ca 511/03
Arbeitsgericht Arnsberg, 2003-11-18, 1 Ca 511/03
1 Ca 511/03Arbeitsgericht18.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 511/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-18
Aktenzeichen: 1 Ca 511/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2003:1118.1CA511.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 145 BGB
Tenor
Das beklagte L4xx wird verurteilt, dem Kläger gegenüber folgende Willenserklärung abzugeben:
"Ich unterbreite dem Kläger ein Angebot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages, gemäß dem der Kläger als Lehrkraft in den Schuldienst des L5xxxx N3xxxxxxx-W2xxxxxxx mit Wirkung vom 15.09.2003 eingestellt wird und auf welchen der BAT und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge Anwendung finden."
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 5/7 und das beklagte L4xx 2/7.
Der Streitwert wird auf 18.900,00 € festgesetzt.
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