3 Ca 622/04•Arbeitsgericht Arnsberg, 2004-12-07, 3 Ca 622/04
Arbeitsgericht Arnsberg, 2004-12-07, 3 Ca 622/04
3 Ca 622/04Arbeitsgericht07.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 622/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-07
Aktenzeichen: 3 Ca 622/04
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2004:1207.3CA622.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 305 ff, 308 Ziff. 4, 307 Abs. 1 S. 2 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34,66 € (i.W.: vierunddreißig 66/100 Euro) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Der Streitwert wird auf 3.193,42 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.