3 Ca 519/09 O•Arbeitsgericht Arnsberg, 2010-03-02, 3 Ca 519/09 O
Arbeitsgericht Arnsberg, 2010-03-02, 3 Ca 519/09 O
3 Ca 519/09 OArbeitsgericht02.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 519/09 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-02
Aktenzeichen: 3 Ca 519/09 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2010:0302.3CA519.09O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 7 BUrlG
Tenor
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, dem Kläger 134 rückständige Urlaubstage (per 31.12.2008) zu gewähren und ihm einhergehend mit der Gewährung dieses rückständigen Urlaubs Urlaubsgeld in Höhe von 50 % des Urlaubslohns zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der zu Kläger 63 % und die Beklagte zu 2 zu 37 %.
Der Streitwert wird auf 66.620,30 € festgesetzt.
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