Arbeitsgericht Arnsberg, 2010-03-02, 3 Ca 519/09 O

3 Ca 519/09 OArbeitsgericht02.03.2010

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 3 Ca 519/09 O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-03-02

Aktenzeichen: 3 Ca 519/09 O

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2010:0302.3CA519.09O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 7 BUrlG

Tenor

Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, dem Kläger 134 rückständige Urlaubstage (per 31.12.2008) zu gewähren und ihm einhergehend mit der Gewährung dieses rückständigen Urlaubs Urlaubsgeld in Höhe von 50 % des Urlaubslohns zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der zu Kläger 63 % und die Beklagte zu 2 zu 37 %.

Der Streitwert wird auf 66.620,30 € festgesetzt.

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