1 Ca 53/13•Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-05-13, 1 Ca 53/13
Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-05-13, 1 Ca 53/13
1 Ca 53/13Arbeitsgericht13.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 53/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-13
Aktenzeichen: 1 Ca 53/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2013:0513.1CA53.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 613a BGB, 17 KSchG
Tenor
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klagenden Partei mit der Beklagten zu 2. fortbesteht.
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis auch nicht durch die Kündigung der Beklagten zu 2 vom 31.01.2013 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die klagende Partei zu 81 % und die Beklagte zu 2 zu 19 %.
Der Streitwert wird auf 28.223,89 € festgesetzt.
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