2 Ca 238/13•Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-06-03, 2 Ca 238/13
Arbeitsgericht Arnsberg, 2013-06-03, 2 Ca 238/13
2 Ca 238/13Arbeitsgericht03.06.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 238/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-03
Aktenzeichen: 2 Ca 238/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2013:0603.2CA238.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Tätigkeit als SAP nicht durch die Verfügung des beklagten Landes vom 14.05.2013 beendet wurde.
Das beklagte Land wird verurteilt, die Klägerin als „Soziale Ansprech-
partnerin“ weiter zu beschäftigen.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.