2 Ca 33/17 O•Arbeitsgericht Arnsberg, 2017-04-20, 2 Ca 33/17 O
Arbeitsgericht Arnsberg, 2017-04-20, 2 Ca 33/17 O
2 Ca 33/17 OArbeitsgericht20.04.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 33/17 O — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-04-20
Aktenzeichen: 2 Ca 33/17 O
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2017:0420.2CA33.17O.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die beiden auf den 29.12.2016 datierten Kündigungserklärungen der Beklagten weder fristlos noch fristgerecht beendet wurde.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 24.000,00 € festgesetzt.
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