Arbeitsgericht Arnsberg, 2017-04-20, 2 Ca 33/17 O

2 Ca 33/17 OArbeitsgericht20.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 33/17 O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-20

Aktenzeichen: 2 Ca 33/17 O

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2017:0420.2CA33.17O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die beiden auf den 29.12.2016 datierten Kündigungserklärungen der Beklagten weder fristlos noch fristgerecht beendet wurde.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 24.000,00 € festgesetzt.

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