Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-09-27, 1 Ca 157/19

1 Ca 157/19Arbeitsgericht27.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 157/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-09-27

Aktenzeichen: 1 Ca 157/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2019:0927.1CA157.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: §§ 106 GewO, 315 BGB

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der übertragenen Aufgaben ausweislich des Schreibens der Beklagten vom 27.02.2019 unwirksam ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger im Beteiligungsmanagement zu beschäftigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Der Streitwert wird auf 9.945,10 € festgesetzt.

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