1 Ca 157/19•Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-09-27, 1 Ca 157/19
Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-09-27, 1 Ca 157/19
1 Ca 157/19Arbeitsgericht27.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 1 Ca 157/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-27
Aktenzeichen: 1 Ca 157/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2019:0927.1CA157.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 106 GewO, 315 BGB
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Änderung der übertragenen Aufgaben ausweislich des Schreibens der Beklagten vom 27.02.2019 unwirksam ist.
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- Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger im Beteiligungsmanagement zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 9.945,10 € festgesetzt.
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