2 Ca 506/19•Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-11-11, 2 Ca 506/19
Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-11-11, 2 Ca 506/19
2 Ca 506/19Arbeitsgericht11.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 506/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-11
Aktenzeichen: 2 Ca 506/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2019:1111.2CA506.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: Art. 3 GG, Bundesmanteltarifvertrag Süßwarenindustrie
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, 817,76 € (i.W.: achthundertsiebzehn 76/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.08.2019 an den Kläger zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, 795,50 € (i.W.: siebenhundertfünfundneunzig 50/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.09.2019 an den Kläger zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, 104,21 € (i.W.: einhundertvier 21/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.10.2019 an den Kläger zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt 1/10, die Beklagte trägt 9/10 der Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 1.924,30 Euro festgesetzt.
Die Berufung wird auch für den Kläger zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.