Arbeitsgericht Arnsberg, 2019-11-11, 2 Ca 506/19

2 Ca 506/19Arbeitsgericht11.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Arnsberg — 2 Ca 506/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-11

Aktenzeichen: 2 Ca 506/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGAR:2019:1111.2CA506.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: Art. 3 GG, Bundesmanteltarifvertrag Süßwarenindustrie

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 817,76 € (i.W.: achthundertsiebzehn 76/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.08.2019 an den Kläger zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, 795,50 € (i.W.: siebenhundertfünfundneunzig 50/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.09.2019 an den Kläger zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, 104,21 € (i.W.: einhundertvier 21/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 31.10.2019 an den Kläger zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt 1/10, die Beklagte trägt 9/10 der Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 1.924,30 Euro festgesetzt.

Die Berufung wird auch für den Kläger zugelassen.

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