3 BV 33/05•Arbeitsgericht Bielefeld, 2005-11-02, 3 BV 33/05
Arbeitsgericht Bielefeld, 2005-11-02, 3 BV 33/05
3 BV 33/05Arbeitsgericht02.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 BV 33/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-02
Aktenzeichen: 3 BV 33/05
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2005:1102.3BV33.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.
Tenor
Die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Herrn C, Herrn F, Frau B und Frau P als „Servicekraft bis zu 2 Berufsjahren“ (Vergütung 6,50 EUR pro Stunde) wird ersetzt.
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