Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-06-19, 2 Ga 22/07

2 Ga 22/07Arbeitsgericht19.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 2 Ga 22/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-19

Aktenzeichen: 2 Ga 22/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2007:0619.2GA22.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  1. Die Verfügungsbeklagte wird verurteilt, dem Verfügungskläger als Anwendungsberater und Entwickler zu im übrigen unveränderten Bedingungen zu beschäftigen.

  2. Der Verfügungsbeklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 €/Arbeitstag angeordnet.

  3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

  4. Streitwert: 8.949,10 €.

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