Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-08-15, 3 Ca 428/07

3 Ca 428/07Arbeitsgericht15.08.2007

Regest

Die Worte "jebem ti mater" stellen eine an einen Arbeitskollegen gerichtete arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die abgemahnt werden kann.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 428/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 3 Ca 428/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2007:0815.3CA428.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: §§242, 1004 BGB

Leitsätze

Die Worte "jebem ti mater" stellen eine an einen Arbeitskollegen gerichtete arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, die abgemahnt werden kann.

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung mit Schreiben vom 06.12.2006 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

  4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.265,33 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.