3 Ca 2008/07•Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-10-09, 3 Ca 2008/07
Arbeitsgericht Bielefeld, 2007-10-09, 3 Ca 2008/07
3 Ca 2008/07Arbeitsgericht09.10.2007
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Bielefeld — 3 Ca 2008/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-10-09
Aktenzeichen: 3 Ca 2008/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2007:1009.3CA2008.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: §§ 1 Abs.1 +5, 21 TVÜ-VKA (TVöD-VKA)
Tenor
- Der beklagte Verein wird verurteilt, an die Klägerin 150,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.06.2007, weitere 150,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2007 und weitere 150,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz seit dem 01.08.2007 zu zahlen.
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Der beklagte Verein wird verurteilt, an den VBLU e.V. zugunsten der Klägerin auf die Direktversicherung Nr. 12345 773,22 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2005 zu zahlen und weitere 269,80 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2007 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der beklagte Verein zu 3/4, die Klägerin
zu ¼.
- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.082,62 festgesetzt.
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