Arbeitsgericht Bielefeld, 2011-05-04, 6 Ca 256/11

6 Ca 256/11Arbeitsgericht04.05.2011

Regest

Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland. Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Bielefeld — 6 Ca 256/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-04

Aktenzeichen: 6 Ca 256/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGBI:2011:0504.6CA256.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: GVG § 20 Abs. 2

Leitsätze

Die Tätigkeit eines Lehrers an einer griechischen Schule in Deutschland ist keine hoheitliche Aufgabe der Republik Griechenland.

Für Streitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis ist das deutsche Recht maßgeblich.

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.658,53 € und 3.063,51 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.01.2011 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80%.

3. Der Streitwert wird auf 5.722,11 € festgesetzt.

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